UniDive e.V.

Tauch- und Apnoeclub

   Tübingen

Was kostet was bei UniDive?

Im folgenden findet ihr die wichtigsten Daten aus der Beitragsordnung des Tauch-und Apnoevereins
UniDive e.V.
Download der vollständigen Beitragsordnung

Beitragszahlung
Neue Mitglieder, die zum 1.7. eines Jahres aufgenommen werden, entrichten für das laufende Jahr den halben festen Jahresbeitrag und den halben Zusatzbeitrag.
Tauchkursteilnehmer sind bei Eintritt von der Aufnahmegebühr und für das laufende Jahr vom Beitrag befreit.
Als Erwachsene gelten Mitglieder, die am 1.1. des Beitragsjahres 19 Jahre alt sind. Kinder einer Familienmitgliedschaft wechseln automatisch in den Status „Ermäßigt“, wenn sie am 1.1. des Beitragsjahres
19 Jahre alt sind.

Aufnahmegebühr
Mitglieder ab 14 Jahre 40,- Euro

Fester Jahresbeitrag (Sockelbeitrag)
(in Klammern jeweils Beiträge für Apnoeisten; Mitgliedsstatus Apnoeist ist nur ohne Tauchschein möglich)

  • Erwerbstätige* 80,- Euro (50,-Euro)
  • Familien (einschl. Kinder bis 14 Jahre und max. 1 K. 15-18) 135,-Euro (auswärtig 100,- Euro; abzgl. 30,- Euro pro erwachsener Apnoeist, d.h. ohne GERLING Versicherung); ab dem 2. Kind im Alter 15-18 zzgl. 25,- Euro pro Kind
  • Ermäßigte:* Studenten, Arbeitslose, Rentner, Sozialhilfeempfänger, Alleinerziehende, Wehr-/Ersatzdienst, Schüler (allgemein bildende Schulen) /Auszubildende, Behinderte (GdB>50) 60,-Euro (40,-Euro)
  • Kinder und Jugendliche (bis 18 Jahre) 40,-Euro (40,-Euro)
  • Passive Mitglieder 20,-Euro (20,-Euro)
  • Auswärtige Mitglieder 50,-Euro (20,-Euro)
  • Doppelmitgliedschaft in einem VDST-Verein, erwerbstätig oder auswärtig 40,-Euro (40,-Euro)
  • Doppelmitgliedschaft in einem VDST-Verein, nicht erwerbstätig 20,-Euro (20,-Euro)

* Der Beitrag für die Erwerbstätigen und Ermäßigten schließt Kinder bis 14 Jahre ein; pro Kind im Alter
15-18 zzgl. 25,- Euro

 

Zusatzbeitrag (Arbeitsstundenmodell)

Für jedes erwachsene Mitglied wird am Jahresende einen Zusatzbeitrag von 50,- Euro für das ablaufende Jahr fällig; für jede Familie 50,-€ pro erwachsenem Mitglied (die Arbeitsstunden für alle Familienmitglieder werden in der Summe verrechnet, z.B. Paar und 16 jährige Tochter: 10 Stunden sind nötig; erbracht z.B. durch Elternteil 1: 2 Stunden; Elternteil 2: 8 Stunden). Der Zusatzbeitrag kann durch eine für den Verein im ablaufenden Jahr geleistete Arbeitsstunde um jeweils 10,- Euro, maximal um 50,- Euro bzw reduziert werden. Als Arbeitsstunden werden im Vereinsrahmen erbrachte Leistungen, z.B. Teilnahme an Gerätepflege oder Inventur, Planung einer Vereinsaktivität, Tätigkeit in der Vereinsverwaltung, Altpapiersammlung, Beteiligung am Stadtfeststand o.ä. angesehen. Das Mitglied muss seine geleisteten Arbeitsstunden rechtzeitig bis spätestens 1.12. eines Jahres der Kasse oder der für den Zusatzbeitrag verantwortlichen Person melden. Ein Übertrag von geleisteten Arbeitssunden an andere Mitglieder oder ins Folgejahr ist nicht möglich. Der Vorstand kann Mitglieder mit besonderen Aufgaben (z.B. Gerätewart, Übungsleiter) per Vorstandsbeschluss vom leistungsabhängigen Zusatzbeitrag und damit von der Abrechnung von Arbeitsstunden befreien. Jugendliche und Kinder zahlen keinen leistungsabhängigen Zusatzbeitrag. Passive und auswärtige Mitglieder und Vorstandsmitglieder sind vom leistungsabhängigen Zusatzbeitrag befreit. Tauchschüler sind im Jahr ihres Anfängertauchkurses vom Arbeitsstundenmodell befreit. 

 


Befreiung von der Zahlung des Mitgliedsbeitrages

  • Mitglieder, die aus finanziellen Gründen nicht in der Lage sind, den Mitgliedsbeitrag zu entrichten, können auf Antrag ganz oder teilweise befreit werden.
  • Mitglieder, die ihre Wehr-oder Ersatzdienstpflicht ableisten und nicht am Vereinsleben teilnehmen, können auf Antrag in diesem Zeitraum von der Zahlung des Beitrags befreit werden.
  • Ehrenmitglieder sind von sämtlichen Mitgliedsbeiträgen befreit.