UniDive e.V.

Tauch- und Apnoeclub

   Tübingen

Was kostet was bei UniDive?

Im folgenden findet ihr die wichtigsten Daten aus der Beitragsordnung des Tauch-und Apnoevereins
UniDive e.V.
Download der vollständigen Beitragsordnung

Beitragszahlung
Neue Mitglieder, die zum 1.7. eines Jahres aufgenommen werden, entrichten für das laufende Jahr den halben festen Jahresbeitrag und den halben Zusatzbeitrag.
Tauchkursteilnehmer sind bei Eintritt von der Aufnahmegebühr und für das laufende Jahr vom Beitrag befreit.
Als Erwachsene gelten Mitglieder, die am 1.1. des Beitragsjahres 19 Jahre alt sind. Kinder einer Familienmitgliedschaft wechseln automatisch in den Status „Ermäßigt“, wenn sie am 1.1. des Beitragsjahres
19 Jahre alt sind.

Aufnahmegebühr
Aufnahmegebühr (Mitglieder ab 14 Jahre) 40,- €

Fester Jahresbeitrag (Sockelbeitrag)

(in Klammern jeweils Beiträge für „Apnoeisten“; d.h. ohne VDST-Versicherung, Mitgliedsstatus „Apnoeist“ ist nur ohne Tauchschein möglich)

  • Erwerbstätige* 90,- € (55,- €)
  • Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre 45,- € (45,- €)
  • Familien (zwei Erwachsene einschl. Kinder bis 14 Jahre und max. ein Kind 15-18 Jahre) 155,- € [auswärtig 120,- €] (abzgl. 30,- € pro erwachsenem „Apnoeist“, d.h. ohne VDST-Versicherung) (ab dem 2. Kind im Alter 15-18 zzgl. 25,- € pro Kind)
  • Ermäßigte*: Studenten, Arbeitslose, Rentner, Sozialhilfeempfänger, Alleinerziehende, Wehr-/Ersatzdienst, Schüler (allgemeinbildende Schulen) /Auszubildende, Behinderte (GdB >50) 70,- € (45,- €) • Passive Mitglieder (siehe Abs. 4 a) 25,- € (25,- €)
  • Auswärtige Mitglieder (siehe Abs. 4 b) 60,- € (25,- €)
  • Doppelmitgliedschaft in einem VDST-Verein, erwerbstätig oder auswärtig (Nebenverein, s. Abs. 4 c) 45,- € (45,- €) • Doppelmitgliedschaft in einem VDST-Verein, nicht erwerbstätig (Nebenverein, s. Abs. 4 c) 25,- € (25,- €)

* Bei Alleinerziehenden: Kinder bis 14 Jahre sind auf Antrag kostenfrei; pro Kind im Alter 15-18 zzgl. 30,- €

Zusatzbeitrag (Arbeitsstundenmodell)

Zusatzbeitrag (Arbeitsstundenmodell) Für jedes erwachsene Mitglied wird am Jahresende ein Zusatzbeitrag von 50,- € für das ablaufende Jahr fällig; für jede Familie 50,- € pro erwachsenem Mitglied (die eingetragenen Arbeitsstunden aller erwachsenen und jugendlichen Familienmitglieder werden in der Summe verrechnet, z.B. Paar und 16-jährige Tochter: 10 Stunden sind nötig; erbracht z.B. durch Elternteil 1: 2 Stunden; Elternteil 2: 6 Stunden; Jugendliche: 2 Stunden). Bei Vorstandsmitgliedern oder Ausbildern ist der Partner von den Arbeitsstunden befreit, wenn es im Haushalt mindestens ein Kind unter 14 Jahren gibt. Der Zusatzbeitrag kann durch eine für den Verein im ablaufenden Jahr geleistete Arbeitsstunde um jeweils 10,- €, maximal um 50,- € reduziert werden. Als Arbeitsstunden werden im Vereinsrahmen erbrachte Leistungen, z.B. Teilnahme an Gerätepflege oder Inventur, Planung einer Vereinsaktivität, Tätigkeit in der Vereinsverwaltung, Altpapiersammlung, Beteiligung am Stadtfeststand o.ä. angesehen. Das Mitglied muss seine geleisteten Arbeitsstunden rechtzeitig bis spätestens 1.12. eines Jahres der Kasse oder der für den Zusatzbeitrag verantwortlichen Person melden. Ein Übertrag von geleisteten Arbeitssunden an andere Mitglieder oder ins Folgejahr ist nicht möglich. Der Vorstand kann Mitglieder mit besonderen Aufgaben und ihre Familienmitglieder (z.B. Gerätewart, Übungsleiter) per Vorstandsbeschluss vom leistungsabhängigen Zusatzbeitrag und damit von der Abrechnung von Arbeitsstunden befreien. Jugendliche und Kinder zahlen keinen leistungsabhängigen Zusatzbeitrag. Passive und auswärtige Mitglieder und Vorstandsmitglieder sind vom leistungsabhängigen Zusatzbeitrag befreit. Tauchschüler sind im Jahr ihres Anfängertauchkurses vom Arbeitsstundenmodell befreit.

Befreiung von der Zahlung des Mitgliedsbeitrages

  • Mitglieder, die aus finanziellen Gründen nicht in der Lage sind, den Mitgliedsbeitrag zu entrichten, können auf Antrag ganz oder teilweise befreit werden.
  • Mitglieder, die ihre Wehr-oder Ersatzdienstpflicht ableisten und nicht am Vereinsleben teilnehmen, können auf Antrag in diesem Zeitraum von der Zahlung des Beitrags befreit werden.
  • Ehrenmitglieder sind von sämtlichen Mitgliedsbeiträgen befreit.